Audiotherapie
Querverweise:
Andrea Kornfeld
Links zum Thema:
www.audiotherapie.infowww.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/home.asp
Kategorie: Sinnesorgane
Autorin: Andrea Kornfeld, Heilpraktikerin und Audiotherapeutin
Quelle: siehe Bund der Audiotherapeuten
Datum: 31.08.2010
Audiotherapie hat das Ziel, hörgeschädigten Menschen zu einem differenzierten Hören und Verstehen und damit zu einer verbesserten Kommunikation zu verhelfen.
Eine Hörschädigung kann sein:
- Geräuschüberempfindlichkeit (Hyperakusis, Phonophobie, Recruitment)
- Früh- und Spätschwerhörigkeit,
- „Altersschwerhörigkeit“
- Hörsturz
- plötzliche Ertaubung
- Lärmschäden
- Ohrgeräusche (Tinnitus)
- aber auch innenohrbedingte Gleichgewichtsstörungen (Morbus Menière, Vestibularisausfall, Lagerungsschwindel)
Dementsprechend vielfältig sind die therapeutischen Maßnahmen.
Je nach Beschwerdebild kann die Audiotherapie folgende Leistungen enthalten:
Zur Informationsvermittlung der Audiotherapie gehört:
- Funktion des Gehörs
- Ursachen und Auswirkungen einer Hörschädigung
- Tinnitusberatung
- Informationen zu stationären Rehabilitationsmöglichkeiten
- Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten
Trainingsmaßnahmen sind:
- Hörtraining mit Hörgeräten zur Geräusch-, Laut- und Sprachdifferenzierung
- Absehtraining zur Unterstützung des Hörens
- Hörtherapie bei Tinnitus und Hyperakusis (Aufmerksamkeitsumlenkung, Desensibilisierung)
- Gleichgewichtstraining
- Entspannungstraining
Bewältigungsstrategien:
- Erlernen von Hör- und Kommunikationstaktik
- Tinnitusbewältigungstraining (in Zusammenarbeit mit Psychologen)
- Akzeptanz der veränderten Hörsituation
Audiotherapie beinhaltet also alle ambulanten Maßnahmen, mit deren Hilfe hörgeschädigten Menschen Integration in die Gesellschaft gelingt.
Kosten:
Audiotherapeutische Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen; eine individuelle Kostenübernahme kann beantragt werden.
Im Rahmen eines integrierten Versorgungsvertrages mit der Arbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen (BKK) erstatten einige Betriebskrankenkassen ihren Versicherten die Kosten einer Tinnitusbehandlung (Tinnitus-Bewältigungsstraining, Hörtherapie, Entspannungstraining).
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