HeilpraktikerIn Physiotherapie

Kategorie: Berufskunde
Autorin: Conny Dollbaum, Heilpraktikerin
Quelle: Eigene Zusammenstallung
Datum: 12.01.2012

Das Berufsbild "Heilpraktiker Physiotherapie" (im Folgenden häufig abgekürzt mit "HP-Physiotherapie") gibt es seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Bayern seit dem 26.08.2009 als sog. "sektorale Überprüfung" als Ergänzung des Heilprakikergesetzes.

Die Rechtslage:
PhysiotherapeutInnen sind als Angehörige medizinischer Assistenzberufe ausgebildet, nach ärztlicher Weisung therapeutische Maßnahmen auszuführen. Sie verfügen über ein hochspezialisiertes orthopädsiches Wissen und arbeiten tatsächlich sehr viel unabhängiger, als es diese Regelung beschreibt.
Um die Bezeichnung "Heilpraktiker Physiotherapie" tragen zu dürfen, ist es allerdings unumgänglich, medizinisches, anamnestisches und diagnostisches Wissen zu erwerben, um den "sektoralen", also auf orthopädische Krankheitsbilder beschränkten Beruf verantwortungsbewusst ausüben zu können.
Nach Ablegen einer Überprüfung beim Gesundheitsamt dürfen HP-Physiotherapie orthopädische Krankheitsbilder selbständig, ohne Weisung, diagnostizieren, lindern und behandeln. Dies bedeutet eine erhebliche Kompetenerweiterung der Berufsausübung.

Behörden und Berufsverbände sind aktuell dabei, einheitliche Kriterien für diese Überprüfung zu erstellen.
Sowei dies aktuell zu beurteilen ist, werden folgende Inhalte eine Rolle spielen:

Erwerb und sichere Handhabung von vor allem differentialdiagnostischen Grundkenntnissen

  • Innere Medizin
  • Gynäkologie
  • Neurologie
  • Pädiatrie und Geriatrie
  • Dermatologie

Außerdem müssen

  • Notfälle sicher erkannt werden und Maßnahmen eingeleitet werden können
  • Laborbefunde interpretiert
  • Infektionserkrankungen diagnostiziert
  • Untersuchungen durchgeführt
  • Praxishygiene kenntlich gemachtr
  • gesetzliche Grundlagen erlernt werden

HP-Physiotherapie erhalten nach dem Bestehen dieser Prüfung die Erlaubnis, ausschließlich orthopädische Krankheitsbilder zu erkennen, zu lindern und zu behandeln.
Dabei müssen die angewandten Methoden deutlich orthopädisch-physiotherapeutisch ausgerichtet sein.
Leiden der Inneren Medizin, der Psychiatrie, Gynäkolgie, Neurologie, Pädiatrie etc. dürfen von HP-Physiotherapie nicht behandelt werden, ebensowenig dürfen diese Medikamente verschreiben oder verabreichen. Die Heilerlaubnis ist also im Gegensatz zu der des HP eingeschränkt.